Mittwoch, 20. Februar 2008

Erklärung von Immobilienbegriffen: Das Kaufanbot

Ein Kaufanbot (Angebot, Offert) liegt vor, wenn jemand eine verbindliche Erklärung (mündlich oder schriftlich) zum Abschluß eines inhaltlich bestimmten Rechtsgeschäftes (zB Kauf- oder Mietvertrag) abgibt.

Wird dieses Anbot dann von demjenigen, an den es gerichtet ist, vollinhaltlich angenommen, so entsteht ein Vertrag.


Eine Annahme, die vom Inhalt abweichen sollte, bewirkt keinen Vertrag, sondern stellt ein neuerliches Anbot der anderen Partei dar.

Meistens sind die Anbote befristet, sodass diese innerhalb einer bestimmten Frist von der anderen Partei angenommen werden müssen, widrigenfalls es erlischt und der Anbotnehmer nicht mehr daran gebunden ist.

Wichtig dabei zu beachten ist auch, dass man immer eine schriftlich Finanzierungszusage mithaben sollte, wenn man angibt, dass die Finanzierung gesichert ist. Ist die Finanzierung noch nicht gesichert, dann sollte man auch vorbehaltlich Finanzierung im Kaufanbot angeben!

Wenn jemanden noch wichtige Punkte einfallen, dann bitte in den Kommentaren posten!

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