Donnerstag, 3. September 2015

Was ändert sich 2016 im Bereich der Immobilien-Ertragssteuer?


Grundsätzlich wird mal angehoben ... was für ein Wunder!?

2016 wird die Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) auf 30 Prozent erhöht. Bei Alt-Liegenschaften, die ja eine Spezialität ausmachen, bedeutet dies konkret eine Erhöhung von 3,5% auf 4,2% und bei Umwidmungen auf 18% Steuerbelastung.

Diese Prozentsätze sorgen immer wieder für Verwirrung, denn die Immo-ESt beträgt grundsätzlich derzeit 25% und im Jahr 2016 30%.

Aber sogenannte 'Alt-Liegenschaften oder Grundstücke' werden anders behandelt.

Eine kurze Erklärung dazu:

'Alt-Grundstücke' sind jene Grundstücke, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden und die damals gültige zehnjährige Spekulationsfrist wäre 2012 abgelaufen.

Im Normalfall werden jetzt die Anschaffungskosten mit 86% des Veräußerungserlöses angesetzt. Der zu versteuernde Gewinn würde demnach 14% betragen. Dieser Veräußerungserlös wird dann derzeit mit 25% und nächstes Jahr mit 30% versteuert. Das heisst für 2015 beträgt dann die Steuer 3,5 % und im Jahr 2016 4,2% auf den Veräußerungserlös. Achtung: Der Veräußerungserlös ist vom Gewinn zu unterscheiden.

Eine Spezialität ist dann noch eine Umwidmung nach dem 31. Dezember 1987 – denn dann sprechen wir von einer Steuerbelastung von 15% auf den Veräußerungserlös. Aber das ist eine andere Geschichte ...

Quellen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/242/Seite.2420006.html
http://www.format.at/service/steuern/was-immobilienertragsteuer-5655611

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