Hier gibt es einen interessanten Beitrag darüber, dass Immobilienkäufer sich eine sogenannte "Einkaufsliste" zurecht legen sollen, bevor sie eine Immobilie kaufen!
Mehr dazu gibt es hier: http://blog.immobilien-on.de/wunschliste-eines-immobilienkaeufers
An und für sich, ist diese Idee natürlich toll. Aber man sollte auch bedenken, dass der Kaufpreis meistens direkt mit der "Einkaufs- Wunschliste" sich nach oben und unten bewegt! :-)
Daher ist es vielleicht das wichtigste, dass man sich vorher einmal grundsätzlich Gedanken darüber macht, was ist leistbar für mich bzw. uns! Und wenn man seinen leistbaren Rahmen ausgesteckt hat, kann man sich daran machen, eine Art "Wunschliste" zu erstellen, welche sich in diesem Rahmen bewegt!
Die Überlegung kann ich praktisch nachvollziehen. Wenn das Angebot knapp ist, sollte man sich vieleicht eher Gedanken über die Eignung und Prüfung der verfügbaren Objekte machen.
AntwortenLöschenIch darf auf unsere Artikel zum Thema Suche, Zustandsprüfung, Bewertung und insbesondere Recht unter www.blog.immio.at und www.immio.at verweisen.
Beste Grüße
Peter Graf
Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte
Salzburg Austria
Da haben Sie recht! Eine Wunschliste ist zwar gut, aber ob die vorhandenen Objekte auch die Wünsche erfüllen ist die Fragen!
AntwortenLöschenDaher ist es sicherlich gut, wenn man nach Absteckung des finanziellen Rahmens, die verfügbaren Objekte in dieser finanziellen Bandbreite auf seine Vorstellungen hin abgleicht!