Freitag, 3. August 2012

Immobiliencard und Standesregeln ...

... seit Kurzem gibt es ja die Immobiliencard für alle Immobilientreuhänder, welche über eine aufrechte Gewerbeberechtigung und damit über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen.

Fragen Sie daher ruhig im Immobilienbüro nach der Immobiliencard. Sie ist zwar nicht verpflichtend, aber wer sie vorweisen kann, versichert damit, dass er auch über alle notwendigen Voraussetzungen verfügt.

Zudem treten mit 1. Oktober 2012 auch überarbeitete Standesregeln für alle Immobilienmakler in Kraft.

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