Laut einem aktuellen Bericht auf derstandard.at sind Immobilienverlosungen doch nicht so einwandfrei!?
Demnach macht man sich als Immobilienmakler, aber auch Betreiber von einschlägigen kommerziellen Homepages, welches diese neue Form der Verwertung nutzen wollen, verwaltungsstrafrechtlich strafbar.
Weiters könnte sogar der § 168 StGB "Glücksspiel" zur Anwendung kommen und ist mit sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen!
Quelle: http://derstandard.at/?id=1231151763097
Also wie jetzt, wir haben nämlich andere Auskünfte erhalten! Und vor allem, was ist mit den einzeln bereits bestehenden Portalen?
Könnte es hier vielleicht einmal eine offizielle Erklärung seitens des Bundes geben!?
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