Laut einem Artikel auf haufe.de dürfen in Deutschland ab Juli Makler im Rahmen Ihrer Tätigkeit auch gewisse Rechtsberatungen durchführen.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann hier weiterlesen: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1210240313.11&chorid=00560203
Die Frage ist, in welcher Form werden diese eingeschränkten Rechtsberatungen dann abgerechnet? Gibt es dann für Immobilienmakler (Verwalter, ..) auch eine Honorarrichtlinie hinsichtlich der Verrechnung?
Das habe ich auch gelesen und finde es recht interessant.
AntwortenLöschen"Irgendwie" wage ich aber zu bezweifeln, daß hier tatsächlich eine Abrechnung für "Rechtsberatungsleistung" erfolgen wird - dafür wird schon die Juristenlobby in den Parlkamenten sorgen.
Aber es wird eine Erleichterung bedeuten, daß nicht bei "fachkundigen Auskunft" "verbotene" Rechtsberatung entsteht - also Schutz für Makler.