Ausmalen und Thermenreparaturen sind demnach vom Vermieter zu tragen und nicht vom Mieter. Weitere Prozesse sollen nun Klarheit verschaffen! Das Ausmalen der Wohnung beim Auszug soll in Zukunft kein Thema mehr sein, weil die Wohnung mit "normaler Abnützung" zurück gegeben werden kann.
Mal sehen, was als nächstes kommt!
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