Donnerstag, 4. März 2010

Alles ist relativ ...

... diese Worte stammen ja vom berühmten Einstein!

Hier gibt es mehr zu Einstein: http://www.stadtwanderer.net/blog/single.php?date=1156493520

Aber auf was wir hinaus wollen ist, dass natürlich auch die Immobilienpreise relativ sind.

Wieso gibt es dann aber einerseits diesen Paragraphen mit der "leasio enormis - Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes" ? (mehr zu dieser Regelung gibt es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis )

Schon klar zum Schutz. Aber die Immobilienpreise sind doch relativ und liegen jeweils im Auge des Betrachters und seiner derzeitigen finanziellen Situation!

Dazu ein kurzes Beispiel:

Wie sieht die Preisfindung in der Realität aus? Ein Immobilienmakler nimmt eine Immobilie auf. Der Verkäufer möchte natürlich den höchst möglichen Preis erzielen. Der Makler weist den Verkäufer eventuell daraufhin, dass dieser Preis nicht erzielt werden kann!

Der Verkäufer möchte seine Preisvorstellung aber natürlich trotzdem! Erzielt der Verkäufer nun einen höheren Kaufpreis (durch Zufall, Liebhaber, ...) als durch den Makler prognostiziert, so fühlt sich der Verkäufer einerseits bestätigt und findet den Makler andererseits unfähig! Was aber nun, wenn ein Verkehrswertgutachten der Immobilie nun einen Wert weit unter dem erzielten Kaufpreis (genauer genommen mehr als die Hälfte weniger) bescheinigt?

Haben wir jetzt bewiesen, dass alles relativ ist? Ist doch irgendwie paradox!

2 Kommentare:

  1. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie wird der aktuelle Marktpreis ermittelt. Liebhaber- oder Zufallskäufer sind nicht der MARKT und werden somit auch nicht bei einer fach- und sachgerechten Verkehrswertermittlung berücksichtigt. Paradox ist die Tatsache, dass heute noch falsche Verkehrswertgutachten als Grundlage für Beleihungen verwendet werden.

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  2. Marktpreis ist schon ok, nur hat dieser auch eine gewisse (meist nicht zu unterschätzende) Schwankungsbreite! Wichtig in diesem Zusammenhang ist "aktuell"! Das heisst im Moment der Bestandsaufnahme!

    Inwiefern falsche Verkehrswertgutachten?

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